haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.
Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich.
Bei Vorliegen eines im Namensänderungsgesetz angeführten Grundes:
Antragsgebühr: € 14,30 *)
Bei Fehlen eines im Namensänderungsgesetz angeführten Grundes (= sonstige Gründe):
Antragsgebühr: € 14,30 *)
feste Gebühr: € 382,60
Verwaltungsabgabe: € 163,--
Zusätzlich können für zum Antrag gehörende - noch nicht vergebührte - Beilagen Gebühren anfallen.
Weiter Infos findest du hier.
(Help.gv.at)