Rollsplit auf den Straßen

Die Steinschlaggefahr ist erhöht
B2B
09. Jän. 2024 · 17:00 Uhr

Frühling und Herbst - Erhöhte Steinschlaggefahr


Rollsplit auf den Straßen ist für alle Verkehrsteilnehmer ärgerlich. Für Radfahrer und Fußgänger sind sie ein Unfallrisiko. Am Auto sorgen sie für Lackschäden und nicht selten für Schäden an der Windschutzscheibe. Die kleinen Schäden sehen oft zunächst harmlos aus. Doch sie können sich zu einem ausgewachsenen Problem entwickeln, wenn sich der unscheinbare kleine Steinschlag zu einem großen Riss entwickelt. Das beeinträchtigt die Sicht und hat Auswirkungen auf die Stabilität der Windschutzscheibe. Er stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Optimale Sicht ist Pflicht

Jeder Fahrzeuglenker ist dafür verantwortlich, dass er immer gut sieht. Hat die Windschutzscheibe einen Riss oder eine Sprung direkt im Sichtfeld, kann das gefährlich die Sicht beeinträchtigen. Schlimmstenfalls können die Behörden sogar den Fahrzeuglenker am Weiterfahren hindern. Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher. Für ein solches Vergehen kann es eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geben. Erst wenn das Fahrzeug nach dem Austausch der Windschutzscheibe das Pickerl gemäß § 57a erhalten hat, darf es wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Eine derart beschädigte Windschutzscheibe mit starker Einschränkung der Sicht ist ein schwerer Mangel und führt zu einer negativen Begutachtung. Dabei ist ein Scheibentausch durch einen Profi keine große Sache.

Leichter Mangel - lieber gleich reparieren

Eine Beschädigung außerhalb des Sichtbereichs gilt als leichter Mangel. Bei der Begutachtung gibt es dann auch mit Schaden das Pickerl. Aber dennoch lautet die Empfehlung, die Scheibe reparieren oder austauschen zu lassen. Beim Fahren vibriert das Fahrzeug und diese Vibrationen können dazu führen, dass sich der Riss schnell vergrößert und dann doch bis ins Sichtfeld reicht.
Durch eine kostengünstige Reparatur eines kleinen Steinschlagschadens durch einen Fachmann lässt sich unter Umständen der teure Scheibentausch vermeiden. Ein sogenanntes Scheibenpflaster kann direkt nach dem Schadenereignis aufgeklebt werden, um zu verhindern, dass Feuchtigkeit und Schmutz in den Riss eindringen. Das geht allerdings nur, wenn sich der Schaden nicht im Sichtfeld befindet.

Reparatur oft ausreichend

Wenn die Windschutzscheibe nur einen kleinen Sprung hat, kann hier eine schnelle Reparatur den großen Scheibenschaden verhindern. Der Riss breitet sich nicht weiter aus und der Tausch der Scheibe ist nicht erforderlich. Mit speziellen Harzen repariert der Fachmann die Scheibe, sodass sie wieder stabil und fest wird. Oft übernimmt die Kaskoversicherung diese kleinen Reparaturen vollständig.

Ist es möglich, die Scheibe selbst zu reparieren?

Da die Windschutzscheibe sicherheitsrelevant ist, ist die Reparatur nichts für Heimwerker und Bastler. Auch frei im Handel erhältliche Reparatur-Kits sollten den Fachleuten vorbehalten bleiben. Sie dienen allenfalls dazu, Steinschlag in anderen Scheiben selbst zu reparieren. Für ein einwandfreie Arbeit sind spezielles Werkzeug und spezielle Kenntnisse notwendig. Damit das Harz in jede Ritze gelangt, muss beispielsweise unter einer Art Glocke gearbeitet werden. Die Reparatur selbst dauert meist gar nicht so lange und ist in weniger als 30 Minuten erledigt.

Gibt es einen Schuldigen bei einem Steinschlag?

Oft ist tatsächlich ein Verursacher für den Steinschlagschaden erkennbar. Rechtlich gibt es dennoch wenige Möglichkeiten, auch wirklich jemanden zu beschuldigen. Denn damit der Verursacher schuldhaft gehandelt hat, muss er seine Sorgfaltspflichten verletzt haben. Liegt keine Sorgfaltspflichtverletzung vor, ist der Steinschlag und der dadurch entstandene Schaden ein unabwendbares Ereignis. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Fahrzeug einen Stein aufwirbelt und dieser die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs trifft.

Wann liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor?

Fährt jemand mit Vollgas los und wirbelt dabei Steine auf, ist das rücksichtsloses Verhalten. Ein Fahrer, der so die Frontscheibe eines nachfolgenden Fahrzeugs beschädigt, hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und ist Schuld an dem Schaden.
Fahrzeuglenker, die Schotter, Kies oder ähnliche Materialien transportieren, müssen ihre Ladung gut sichern, damit nichts abhandenkommen kann. Die Schuldfrage lässt sich allerdings nur dann eindeutig klären, wenn das nachfolgende Fahrzeug nicht zu dicht aufgefahren ist und einen ausreichenden Sicherheitsabstand gewahrt hat.
Kommt es wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einem Steinschlag, muss einem Autofahrer insbesondere im Winter klar sein, dass er Steine oder sogar größere Teile hochschleudern kann, die am nachfolgenden Fahrzeug einen Steinschlag verursachen können.

Beweisführung in der Praxis ein Problem

Theoretisch kann der geschädigten in diesen Situationen Schadenersatz verlangen. Allerdings verlangen die Gerichte und auch die Versicherungen Beweise, sodass die Geschädigten sehr oft leer ausgehen. Es ist nicht ausreichend, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug mit Steinen beladen war. Der Geschädigte braucht Beweise. War der Stein wirklich von der Ladefläche des LKWs? Als Beweis kann der herabgefallene Stein dienen oder die Aussage eines Zeugen. In der Theorie ist das möglich. Doch praktisch lässt sich das nur sehr schwer umsetzen und ist nahezu aussichtslos. Fahrzeughalter können sich hier nur mit einer entsprechenden Kaskoversicherung absichern.
Mehr von Thema "B2B"