
Öffnungen Mitte Mai
Was in Österreich aufsperren soll
Alles sperrt unter strengen Auflagen auf
Am 19. Mai sperren alle derzeit geschlossenen Bereiche wieder auf - das betrifft die Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport. Sollte es regional höhere Infektionszahlen geben, gibt es die Möglichkeit in einzelnen Gebieten strengere Maßnahmen zu treffen - etwa Ausreistests.
Grundlage für Zutritt in Gastronomie, Sport und Kultur wird der Grüne Pass. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt bekommen.
Geändert werden mit 19. Mai auch die Regeln für die Einreise nach Österreich - auch hier sollen die Regeln des Grünen Passes gelten. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf nach Österreich, sofern er nicht aus einem Hochrisikogebiet kommt. Weitere Lockerungen sind dann für Anfang Juli vorgesehen.
Regel in der Gastronomie:
- Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes bleibt die FFP2 Maskenpflicht
- Gültiges negatives Testergebnis, Impfnachweis oder Bestätigung über eine bereits überstandene Corona-Infektion
- Registrierungspflicht
- Indoor max. 4 Erwachsene und outdoor max. 10 Erwachsene
- Essen oder Trinken an der Bar ist nicht erlaubt
- Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt die FFP2-Masken-Pflicht
- Sperrstunde 22.00 Uhr
Regeln für den Tourismus:
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen
- Gültiges negatives Testergebnis, Impfnachweis oder Bestätigung über eine bereits überstandene Corona-Infektion
- Registrierungspflicht
- 2 Meter Mindestabstand
- Im Wellnessbereich gilt 20 Quadratmeter pro Besucher
Regeln für den Sport:
Indoor:
- FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen
- Gültiges negatives Testergebnis, Impfnachweis oder Bestätigung über eine bereits überstandene Corona-Infektion
- Registrierungspflicht
- 2 Meter Mindestabstand
- 20m² pro Person
Outdoor:
- Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein gültiges negatives Testergebnis, Impfnachweis oder Bestätigung über eine bereits überstandene Corona-Infektion
- Sperrstunde 22 Uhr
Regeln für die Kultur:
- Indoor maximal 1500 Personen
- Outdoor maximal 3000 Personen
- Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht man eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde
- Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie ist gleich wie bei der normalen Gastro. Ohne zugewiesenem Sitzplatz gibt es keine
- Sperrstunde ist um 22.00 Uhr
Regelung Schule:
- Für Unterstufen gilt die Mund-Nasen-Schutz Pflicht
- Für Oberstufen gilt FFP2-Masken-Pflicht
- In Schulen wird 3x pro Woche getestet
- Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt
- Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht möglich