Für Gesundheitsminister Rudolf Anschober steht eine Änderung des Epidemiegesetzes dahingehend aber nicht zur Debatte. Er will den Schutz des Hausrechtes und des Privat- und Familienlebens auch für die Pandemie nicht vorübergehend aufheben.
Dass von vielen Seiten Kritik für den Vorschlag kommt, wundert Bezemek nicht.