
Konfliktpotenzial: E-Scooter
Was darf ich, was darf ich nicht?
Der E-Scooter im Straßenverkehr
E-Scooter liegen voll im Trend und sind immer öfter auf den steirischen Straßen zu sehen. Genau deshalb haben wir getestet, wie sensibel die Steirer bei den E-Scooter sind. Antenne Steiermark Reporter Roland Schmidt war mit dem Roller in der Grazer Stadt unterwegs.
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Was ist erlaubt und was nicht?!
Ab welchem Alter darf ich alleine fahren?
12 Jahre bzw. 9 oder 10 Jahre, wenn du einen Radfahrausweis hast. Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson dabei sein, die mindestens 16 Jahre alt ist. In Spiel- und Wohnstraßen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.
Was braucht mein E-Scooter?
- Bremsvorrichtung,
- Rückstrahler oder Rückstrahlfolien, die nach vorne in Weiß, nach hinten in Rot und zur Seite in Gelb leuchten und
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht mit weißem Licht nach vorne und rotem Rücklicht hinten.
Wo darf ich fahren?
Grundsätzlich gelten für E-Scooter die gleichen Verkehrsvorschriften wie für Radfahrer.
- Fahrbahn
Wenn es auf deiner Strecke keine Fahrradstreifen oder Radfahranlagen gibt, dann kannst du auf der Straße fahren. - Radweg
Du kannst mit dem Scooter natürlich auch auf Radwegen fahren. Wenn es eine Radfahranlage gibt - also zum Beispiel ein gekennzeichneter Streifen neben der Fahrbahn - dann musst du diesen auch nutzen und darfst nicht daneben auf der Straße fahren. Das gleiche gilt für Mehrzweckstreifen. - Radfahrerüberfahrt
Über einen Zebrastreifen darfst du Radfahrerüberfahrten dienen der Querung einer Radfahranlage über die Fahrbahn und sind zu benützen. - Geh- und Radweg
Die Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern und Radfahrern ist verboten. Auf einem durch Sperrlinie getrennten Geh- und Radweg darf nur der für Radfahrer bestimmte Teil benützt werden. - Wohnstraßen & Begegnungszonen
In diesen Bereichen musst du dein Tempe dem Fußgänger anpassen. Ist ein Gehsteig vorhanden, darfst du den nur benutzen wenn die Behörde das ausnahmsweise erlaubt hat.
NICHT BENÜTZBARE VERKEHRSFLÄCHEN
Gehsteig und Gehweg
Es ist verboten, auf Gehsteigen und Gehwegen zu fahren. Auch Zebrastreifen dürfen nicht benutzt werden, da musst du absteigen.
Fußgängerzone
In Fußgängerzonen ist es grundsätzlich verboten, mit einem E-Scooter zu fahren. Außer das Radfahren ist erlaubt, dann darfst du in Schrittgeschwindigkeit fahren.
VERHALTENSREGELN
Allgemeines Gefährdungsverbot
Es muss natürlich so gefahren werden, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Insbesondere muss die Geschwindigkeit in Fußgängerzonen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen den Fußgängern angepasst werden.
Je mehr Fußgänger, desto langsamer muss man fahren. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sind 25 km/h bei 600 Watt.
Zu zweit fahren ist verboten!
Abstellen
Der Scooter muss so platziert werden, dass er nicht umfallen oder den Verkehr behindern könnte.
Auf einem Gehsteig darf er nur abgestellt werden, wenn dieser mehr als 2,5 m breit ist. Außer es gibt Fahrradständer, dort darfst du ihn auch abstellen.
Alkohollimit
Mit mehr als 0,8 Promille darf der E-Scooter nicht mehr gefahren werden. Wer mit einem höheren Wert erwischt wird, bekommt eine Alkoholanzeige und der Führerschein wird abgenommen.
Führerscheinpflichtige E-Moped-Roller (ab 25 km/h bis 45 km/h)Bei Scootern die eine höhere Leistung oder Geschwindigkeit als 600 Watt / 25 km/h haben, wird außerdem ein Mopedführerschein benötigt. Darüber hinaus, musst du auch noch diese Regeln einhalten:
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