Geflügelpest in der Steiermark

keine Gefahr für Menschen

erste fälle im bezirk leibnitz


Am 23. Jänner 2023 meldete der Betreuungstierarzt eines im Bezirk Leibnitz gelegenen Junghennenbetriebes mit zirka 2600 Tieren der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dass in diesem Bestand vermehrt Todesfälle aufgetreten sind. Der Betrieb liegt in einer Region, die als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko (siehe Karte unten) ausgewiesen ist. Um den Verdacht des Vorliegens der Geflügelpest auszuschließen, veranlasste der Amtstierarzt umgehend eine Untersuchung verendeter Hühner an der AGES in Mödling. Am 25. Jänner hat die AGES bei den untersuchten Tieren das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenzavirus vom Typ A H5N1 bestätigt. Aufgrund des Nachweises der Geflügelpest wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die schmerzlose Tötung des Bestands angeordnet sowie eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Bestand festgelegt. In der Schutzzone befinden sich insgesamt 94 Betriebe mit zirka 24.431 Stück Geflügel und in der Überwachungszone 581 Betriebe mit zirka 60.018 Stück Geflügel.

weitere betriebe werden kontrolliert


Sämtliche Betriebe der Schutzzone und zehn Prozent der Betriebe in der Überwachungszone müssen in den nächsten Wochen amtstierärztlich kontrolliert werden. Bis zur Aufhebung der Zonen (Überwachungszone frühestens 30 Tage und Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs) müssen alle dort befindlichen Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten und dürfen kein Geflügel von außerhalb der Zonen einstallen. Weiters sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten (u.a. Kleidung- und Schuhwechsel vor dem Betreten des Bestandes) und verdächtige Krankheitserscheinungen (vermehrte Todesfälle, starker Legeleistungsverlust) müssen umgehend dem Veterinärreferat der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, eine Gefährdung durch den Genuss von Eiern oder Geflügelfleisch besteht nicht.


Gemeinden in der Schutzzone


 Bezirk Leibnitz

  • Schwarzautal mit den Katastralgemeinden
     - Hainsdorf
     - Matzelsdorf
  • Sankt Veit in der Südsteiermark mit den Katastralgemeinden
     - Hütt
     - Labuttendorf
     - St. Nikolai ob Draßling

Bezirk Südoststeiermark

  • Mettersdorf am Saßbach mit den Katastralgemeinden
     - Landorf
     - Mettersdorf
     - Rannersdorf
     - Rohrbach

Gemeinden in der Überwachungszone


Bezirk Leibnitz

  • Gabersdorf
  • Gralla
  • Ragnitz
  • Wagna mit den Katastralgemeinden
     - Hasendorf
     - Leitring
     - Wagna
  • Leibnitz mit den Katastralgemeinden
     - Altenmarkt
     - Kaindorf an der Sulm
     - Leibnitz
  • Sankt Georgen an der Stiefing mit der Katastralgemeinde
     - Lappach
  • Schwarzautal mit den Katastralgemeinden
     - Maggau
     - Schwarzau
     - Unterlabill
     - Breitenfeld
     - Wolfsberg
     - Marchtring
  • Sankt Veit in der Südsteiermark mit den Katastralgemeinden
     - Lind
     - Lipsch
     - Neutersdorf
     - St. Veit am Vogau
     - Perbersdorf bei St. Veit
     - Pichla
     - Seibersdorf bei St. Veit
     - Siebing
     - Weinburg
  • Straß in Steiermark mit den Katastralgemeinden
     - Gersdorf
     - Obervogau
     - Straß
     - Untervogau

Bezirk Südoststeiermark

  • Jagerberg
  • Mettersdorf am Saßbach mit der Katastralgemeinde
     - Zehensdorf
  • Mureck mit den Katastralgemeinden
     - Hainsdorf
     - Oberrakitsch
  • Sankt Peter am Ottersbach mit den Katastralgemeinden
     - Bierbaum
     - Edla
     - Entschendorf
     - Perbersdorf bei St. Peter
     - St. Peter am Ottersbach
     - Wiersdorf
     - Wittmannsdorf
  • Sankt Stefan im Rosental mit der Katastralgemeinde
     - Glojach