Es gärt auf den Weinbergen

Steirische Winzer streiten um ihre Lagen

Update 17.01.2023


Vergangenen Freitag ging die Begutachtungsfrist für die Neuauflage zu Ende. Laut ersten Informationen gibt es diesmal nur einige wenige Einwendungen. Läuft alles nach Plan, dürfen die neuen Riedenbezeichnungen schon für den bereits heranreifenden Jahrgang 2022 verwendet werden.

Von einer "guten Lösung" spricht Weinbaudirektor Werner Luttenberger: "Alle Beteiligten haben die Zeit genutzt und sich noch einmal zusammengesetzt." Mit in Summe 580 Rieden gibt es jetzt um fast 200 mehr. Möglich macht das eine Anpassung des Weinbaugesetzes, das nun auch Rieden innerhalb einer Riede zulässt. Prominentes Beispiel ist der Kranachberg in der Südsteiermark mit über 20 verschiedenen Zusatzbezeichnungen. "Diese Riedenverordnung ist ein Meilenstein für den steirischen Weinbau, weil die Herkunft jetzt auch amtlich abgesichert ist. Nun müssen wir schauen, dass wir das auch den Konsumenten richtig vermitteln", betont Luttenberger. Erster Schritt ist eine Übersichtskarte mit Angaben zum jeweiligen Boden und Mikroklima, die sich bereits in Ausarbeitung befindet.

Wurde hier nicht reiner Wein eingeschenkt?


Seit Mitte Jänner ist der Entwurf der geplanten Weinbauriedenverordnung öffentlich einzusehen. "Viel zu spät", sagen zahlreiche steirische Winzer, die mit diesem Entwurf plötzlich überrumpelt worden sind. Denn nur noch bis 31. Jänner können seitens der Winzer Änderungswünsche abgegeben werden.

Die Weinbauriedenverordnung soll eine korrekte Kennzeichnung laut dem neuen Herkunftssystem für steirische Qualitätsweine, kurz DAC, regeln.
Dadurch werden die steirischen Weine in Gebiets-, Orts- und Riedenweine unterteilt.
Der Riedenwein, früher bekannt als Lagenwein, ist momentan der Ferrari in der jetzigen Herkunftsbezeichnung.

Und jetzt kommen wir zum Problem: Etliche Rieden, die früher auf Etiketten gedruckt worden sind, sind im Entwurf der neuen Verordnung gar nicht mehr zu finden, oder die Grenzen der Rieden (eine Riede muss natürlich oder baulich abgegrenzt sein) sind so verlegt worden, sodass manche Winzer "ihren" Riedennamen nicht mehr verwenden dürfen.

Ein prominentes Beispiel ist die Ried Pößnitzberg in Leutschach.
Hier dürften laut neuer Verordnung zahlreiche Winzer diesen Namen nicht mehr auf ihre Etiketten drucken.

Acht Weingüter (Birnstingl, Brolli-Arkadenhof, Lamprecht, Menhard, Muster-Poschgan, Narat-Zitz, Sabathihof-Dillinger und Scheucher) wollen sich dagegen wehren.



Steiermrak-Reporter Roland Schmidt hat sich mit Rudolf Muster vom Weingut Muster-Poschgan unterhalten.

Steiermark Reporter Roland Schmidt im Gespräch mit Winzer Rudolf Muster

Das sagt der zuständige Agrarlandesrat Johann Seitinger


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