Die Immobilientage 2023

Finanzierung & Förderungen

FINANZIERUNG UND KREDITVERGABE


Strengere Regeln für Wohnkredite seit August 2022

Drohende Immo-Blase, überschuldete Kreditnehmer, steigende Zinsen. Es hat im Jahr 2022 viele Gründe gegeben, die lockere Geldpolitik bei Kreditvergaben zu ändern. Seit August 2022 erhalten nur noch jene Kreditnehmer einen Wohnkredit, die bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen.

Künftig müssen Kreditnehmer 20 % des Kaufpreises in Form von Eigenkapital aufbringen, die Kreditrate darf 40 % des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten und die Kreditlaufzeit wird auf maximal 35 Jahre begrenzt. Jede Bank kann für sich entscheiden, diese gesetzlich vorgeschriebenen Vergabe­kriterien noch strenger auszulegen und zum Beispiel eine höhere Eigenkapitalquote fordern.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:


Eigenkapitalquote von 20 Prozent
  • Kreditnehmer müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können.

Maximale Kreditrate von 40 Prozent des Nettoeinkommens
  • Die Kreditrate darf maximal 40 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren
  • Die Laufzeit des Kredits darf 35 Jahre nicht mehr übersteigen.


Diese strengeren Wohnkredit-Regeln dürften für viele von uns auf dem Weg zum Eigenheim zur Hürde werden. Mehr als jeder dritte Wohnungskäufer und Häuslbauer in spe wird nach diesen Kreditvergaberegeln bei den Banken abblitzen.

Die Nachfrage nach Wohnkrediten war in den letzten Jahren aufgrund der historisch niedrigen Zinsen stark gestiegen. Die Folge: Ein Boom an den Immobilienmärkten und steigende Immobilienpreise. Diese hohe Dynamik bei den Preisen und der Kreditvergabe sollte gebremst werden, damit der österreichische Finanz- und Immobilienmarkt weiterhin stabil bleibt.

Finanzdienstleister - Hilfe bei der Kreditsuche


Wer sind Finanzdienstleister und was tun sie? Ein Finanzdienstleister erbringt Dienstleistungen in Bezug auf Finanzgeschäfte. Er handelt im Auftrag von Kredit- und Finanzleistungsinstituten, Versicherungen, Bausparkassen und Kreditkarteninstituten. Finanzdienstleiter sind in Geldgeschäften tätig, wie Kapitalanlagen oder Finanzprodukte UND - sie unterstützen bei der Kreditsuche für deine Immobilienanschaffung.

Im Interview mit Steiermark Reporter Roland Schmidt spricht Markus Kohlmeier, Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister in der steirischen Wirtschaftskammer, über die Aufgaben der Finanzdienstleister, über ihr Tätigkeitsfeld, seriöse & unseriöse Arbeit, Finanz-Aufklärung im Kindesalter und Markus Kohlmeier spricht auch über mögliche Auswege aus der Kreditfindungsmisere.

Markus Kohlmeier im Interview

Markus Kohlmeier, Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister in der steirischen Wirtschaftskammer

Wohnbauförderung in der Steiermark        



Die Wohnbauförderung in der Steiermark bietet unter anderem Förderungen für den Eigenheimbau, für Geschosswohnungen und für verschiedene Arten von Sanierungen. 

Bei einer Förderung für den Eigenheimbau gilt folgendes:
Einpersonenhaushalte erhalten 30.000 Euro, Zweipersonenhaushalte 35.000 Euro und jede weitere Person wird mit zusätzlich 5.000 Euro gefördert. Hierbei gelten folgende jährliche Netto-Einkommensgrenzen:

  • Eine Person: 40.800 Euro
  • Zwei Personen: 61.200 Euro
  • Jede weitere Person: 5.400 Euro

Bei Überschreitung dieser Grenzen um je 1.080 Euro, wird die Förderung um jeweils 20 Prozent verringert. Einen Antrag kann man kostenlos einbringen. Wichtig ist die jeweiligen Fristen zu beachten.


Möchte man eine Förderung für den Geschosswohnbau beantragen, ist folgendes zu beachten:
Gefördert werden rückzahlbare und nicht-rückzahlbare Beträge für ökologische Maßnahmen. Bei Ein-bis Vier- Personen-Haushalten ist die Nutzfläche auf 90 Quadratmeter begrenzt. Die Wohnnutzfläche erhöht sich für jede weitere Person um je 10 Quadratemeter. Die Höchstgrenze liegt bei 150 Quadratmetern.

Folgende jährliche Netto-Einkommensgrenzen sind zu beachten:

  • Eine Person: 34.000 Euro
  • Zwei Personen 51.000 Euro
  • Jede weitere Person: 4500 Euro 

Gefördert wird auch die Sanierung von Gebäuden. Je nach Antragsteller varrieren die jeweiligen Förderungen. Private können Förderungen für energetische Sanierungen und Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse beantragen. Dabei müssen die technischen Voraussetzungen beachtet werden. Darüber hinaus gibt es Förderungen bei:

  • kleineren Sanierungen
  • umfassenden Sanierungen
  • Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen 
  • Assanierung
  • Radonsanierung
  • Sonderförderung zur Belebung von Ortskernen

Förderungen gibt es auch für Jungfamilien. Gefördert werden folgende Personen die das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht haben:

  • Ehepartner mit oder ohne Kinder
  • unverheiratete Partner/Alleinerziehende die für ein Kind Familienbeihilfe beziehen

Gefördert werden auch Familien, die drei oder mehre Kinder, ein behindertes Kind, im Sinne des Familienausgleichsgesetzes 1967, oder ein schwerbehindertes Kind haben.

Gefördert werden Kredite in Höhe von 7.500 bis 22.500 Euro. Die Laufzeit muss fünf bis zehn Jahre betragen. Die Gesamtzuschüsse sind gedeckt.


Die aktuellen Infos zur Wohnbauförderung in der Steiermark gibt's hier.

https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/wohnbaufoerderung/Wohnbaufoerderung.html


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