Bundespräsidentenwahl 2022

Das Endergebnis

endergebnis inkl. briefwahlstimmen


  • 56,69 % Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, 78
  • 17,68 % Dr. Walter Rosenkranz, 60, FPÖ
  • 8,31 % Dr. Dominik Wlazny, alias "Marco Pogo" 35, BIER
  • 8,07 % Mag. Dr. Tassilo Wallentin, LL.M., 48
  • 5,57 % Gerald Grosz, 45
  • 2,11 % Mag. Dr. Michael Brunner, 61, MFG
  • 1,59 % Heinrich Staudinger, 69

Wahlbeteiligung: 65,2 Prozent


Wahlergebnisse in der Steiermark


HIER gibt es die vorläufigen Ergebnisse aus den steirischen Bezirken.


Das waren die Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl 



Bundespräsident, Alexander Van der Bellen, (C) Peter LechnerCC BY-SA 4.0

Bundespräsident Alexander Van der Bellen


Alexander Van der Bellen ist der amtierende Bundespräsident. Der 78-Jährige wuchs im Kaunertal in Tirol auf und hat Volkswirtschaftslehre studiert. Van der Bellen war Parteimitglied bei den Grünen, bei der Bundespräsidentenwahl 2016 trat er jedoch als parteiunabhängiger Kandidat an. In einer politisch turbulenten Zeit wird Van der Bellen oft als Ruhepol gesehen. 

Mehr Infos zum amtierenden Bundespräsidenten findest du HIER.


Walter Rosenkranz


FPÖ-Politiker Walter Rosenkranz wurde 1962 in Niederösterreich geboren. Er hat abgeschlossene Studien in „Konzertfach Gitarre“ und in Rechtswissenschaften. Seit drei Jahren ist er als Volksanwalt tätig. Rosenkranz kündigte mehrfach an, als Bundespräsident die Regierung zu entlassen. Die Russland-Sanktionen hält er für falsch. Mehr Infos gibt es online HIER.  

Walter Rosenkranz, (c) Parlamentsdirektion Photo Simonis

Gerald Grosz (c) Fotostudio Franz Pfluegl CC BY-SA 3.0

Gerald Grosz


Der 45-jährige Steirer hat eine kaufmännische Lehre abgeschlossen und auch eine politische Karriere bei der FPÖ und dem BZÖ hinter sich. Seit 2015 ist er Unternehmer und Blogger. Als Bundespräsident würde er für Neuwahlen sorgen. Die Sanktionen gegen Russland sieht er als unsinnig, auch einen EU-Austritt würde er anpeilen. Mehr zum Nachlesen gibt es HIER

Michael Brunner


Michael Brunner wurde 1960 in Wien geboren und ist studierter Jurist. Der selbstständige Rechtsanwalt gründete im Jahr 2021 die Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ (MFG), die sich vor allem gegen die Covid-Maßnahmen aussprach. Eine seiner ersten Amtshandlungen wäre es, die derzeitige Bundesregierung zu entlassen. Weitere Infos findest du HIER

Michael Bbrunner (c.) MFG Menschen Freiheit Grundrechte
Dominik Wlazny (c) Marco Pogo

Dominik Wlazny/Marco Pogo


Dominik Wlazny wurde in Wien geboren und ist mit 35 Jahren der jüngste Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten. Er hat ein abgeschlossenes Studium in Medizin. Der Sänger der Band „Turbobier“ ist unter seinem Künstlername Marco Pogo bekannt. Ins Rennen um die Hofburg geht er als Vorsitzender und Gründer der Bierpartei. Mehr über ihn erfährst du HIER

Tassilo Wallentin


Der Rechtsanwalt Tassilo Wallentin wurde 1973 in Wien geboren. Er schrieb jahrelang die Kolumne „Offen gesagt“ der Kronen-Zeitung. Bei der Kandidatur zum Bundespräsidenten wurde er von Frank Stronach unterstützt, zur Wahlt tritt er als unabhängiger Kandidat an. Er möchte Politiker für ihr Handlungen strenger zur Verantwortung ziehen. Weitere Infos sind HIER zu finden. 

Tassilo Wallentin (c) www.wallentinlaw.com
Heinrich Staudinger (c) “Demonstration, Bürgerrecht statt Bankenrecht, vor dem Parlament in Wien, Heinrich Staudinger” (cropped) by Anton-kurt, CC BY 3.0

Heinrich Staudinger


Heinrich „Heini“ Staudinger wurde 1953 in Vöcklabruck geboren. Er ist Miteigentümer und Gründer des Schuh-Unternehmens GEA Waldviertler. Der Schuhfabrikant will mit Themen wie regionaler Wirtschaft und Armut punkten. Alles über Staudingers Kandidatur findest du HIER

Was darf, kann und muss der Bundespräsident eigentlich?


Der Bundespräsident steht im Dienst aller Bürger des Landes. Als Staatsoberhaupt hat er umfassende, genau geregelte Kompetenzen. Wir haben seine Kompetenzen und Pflichten für dich zusammengefasst:  

Außenvertretung

  • Vertretung der Republik nach außen
  • Abschluss von Staatsverträgen
  • Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg
  • Gesandtschafts- und Konsularrecht

Bundesgesetzgebung

  • Einberufung des Nationalrates
  • Beendigung der Tagungen des Nationalrates
  • Auflösung des Nationalrates
  • Einberufung der Bundesversammlung
  • Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
  • Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse
  • Anordnung von Volksbefragungen
  • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze

Bundesregierung

  • Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
  • Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und Ausfertigung der Bestallungsurkunden
  • Entlassung und Enthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
  • Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesministerinnen und Bundesminister
  • Bestellung der einstweiligen Bundesregierung bzw. einer/eines einstweiligen Bundesministerin/Bundesministers

Bundesländer

  • Angelobung der Landeshauptmänner und Landeshauptfrauen
  • Auflösung der Landtage

Krisenkompetenzen

  • Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse
  • Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse
  • Notverordnungsrecht

Bundesheer

  • Oberbefehl über das Bundesheer
  • Verfügungsrecht über das Bundesheer
  • Ernennung der Offizierinnen und Offiziere

Verwaltung

  • Ernennung der Bundesbeamtinnen und -beamten und Bundesfunktionärinnen und -funktionäre
  • Verleihung von Amtstiteln an die Bundesbeamtinnen und -beamten und Bundesfunktionärinnen und -funktionäre
  • zahlreiche einzelne Ernennungsbefugnissen in diversen Bundesgesetzen

Gerichtsbarkeit

  • Ernennung der ordentlichen Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Richterinnen und Richter an den öffentlichen Gerichten des Bundes
  • Angelobung der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes
  • Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes
  • Begnadigung und Verfahrensniederschlagung in Einzelfällen bei gerichtlich strafbaren Handlungen: 
    • Nichteinleitung oder Einstellung eines strafgerichtlichen Verfahrens (Niederschlagung)
    • Milderung und Umwandlung gerichtlich verhängter Strafen
    • Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister
    • Vorzeitige Tilgung
    • Hemmung des gerichtlich angeordneten Strafvollzugs
    • Nachsicht von Rechtsfolgen
  • Ehelicherklärung unehelicher Kinder

Sonstige „notarielle“ Funktionen

  • Angelobung der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofes
  • Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft

Gewährung von Ehrenrechten

  • Verleihung von Ehrenzeichen, darunter des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich sowie des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst
  • Schaffung und Verleihung von Berufstiteln
  • Genehmigung von Promotiones sub auspiciis Praesidentis rei publicae und Verleihung eines Ehrenringes an die Promovierten
  • Verleihung des nächsthöheren Amtstitels bzw. der nächsthöheren Verwendungsbezeichnung an Beamtinnen und Beamte anlässlich des Übertrittes in den Ruhestand

 Weiter Informationen findest du HIER.