
Blinde Babykatze zerhackt
Steirer verurteilt
Wollte sie "erlösen"
Schon wieder ist ein Fall von Tierquälerei vor Gericht gelandet. Ein Steirer (25) hat im Mai die drei Wochen alte, blinde Babykatze seiner Nachbarin zerhackt. Die Frau hat ihn selbst darum gebeten, angeblich aus Angst, dass "Bauernkatzerl" sonst nicht loszuwerden. Einen Tierheimplatz wollten die beiden nicht suchen.
„Die Augen waren trüb und sie konnte sie kaum öffnen“, hat die 39-Jährige vor Gericht gesagt. Der Tierarzt hat festgestellt, dass das Katzerl blind war - sonst aber „lebensfähig“. Eventuell hätten sich ihre Augenprobleme sogar auswachsen können.
Die Besitzerin war trotzdem verzweifelt und hat bei einem gemeinsamen Kaffee mit dem Nachbarn die folgenschwere Entscheidung getroffen. „Er hat gefragt, ob es nicht am besten wäre, wenn wir sie erlösen. Ich habe zugestimmt“, hat die Angeklagte dem Richter gesagt.
Tötung aus Bequemlichkeit
Der Richter sieht den Tatbestand der Tierquälerei durch eine mutwillige Tötung erfüllt. „Sie wussten, dass das Tier lebensfähig ist. Mutwillig ist auch eine Tötung aus Bequemlichkeit, statt einen Tierheim-Platz zu suchen.“ Er verurteilt den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und die 39-Jährige zu 1.680 Euro - nicht rechtskräftig.