190 Euro Strafe

Anwalt schickt massenhaft Abmahnungen
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19. Okt. 2023 · 07:00 Uhr

Abmahnung wegen Google Fonts

Konkret wird von den Webseitenbetreiber 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten des Rechtsanwalts verlangt.
Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse der Userin durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in die USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein
Zur Höhe des Schadenersatzanspruches wird das Urteil eines deutschen Gerichts zitiert.
Anfang 2022 entschied dieses Landesgericht München, dass einer Userin Schadenersatz von 100 Euro aufgrund der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung zu zahlen ist. Österreichische Entscheidungen in dieser Sache gibt es noch nicht.

Was mache ich, wenn ich ein solches Schreiben bekomme?

Die WKO empfiehlt derzeit folgendes:
  • Setzen Sie sich mit Ihrem IT-Dienstleister in Verbindung und nehmen Sie eine technische Überprüfung Ihrer Website vor
  • Ist Google Fonts auf Ihrer Website im Einsatz?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google Server statt?
  • Wurde die im Abmahnschreiben ausgewiesene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet?
  • Falls keine Weiterleitung der IP-Adresse in die USA nachweislich erfolgt, besteht diesbezüglich keine Forderung auf Schadenersatz.
Sofern die Überprüfung ergibt, dass Ihre Website nicht DSGVO konform gestaltet ist, sollte diese unverzüglich angepasst werden. Ob in diesem Fall der geforderte Schadenersatz zusteht, kann aufgrund der in Österreich derzeit noch ungeklärten Rechtslage nicht eindeutig beantwortet werden.
Das Auskunftsbegehren im Schreiben des Rechtsanwalts sollte wie gefordert beantwortet werden
Rechtsexpertin Kirsten Fichtner Koele Strafe Googlefonts.mp3
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Credits Feed- und Story-Bild: © Pixabay
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