"Wir haben Recht!"

Die wertvollsten Rechtstipps

Was mache ich, wenn ...


Was mache ich, wenn ich mich verletze? An wen kann ich mich wenden? Wie läuft es ab, wenn ich einen Anwalt brauche? Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Kärnten haben wir die wichtigsten Infos und Tipps rund um das Thema "Recht" für dich zusammengefasst:

Hagel- und Unwetterschäden


„Nach einem Hagel- oder Unwetterschaden sollten Sie sofort eine schriftliche Meldung an Ihre Versicherung erstatten und den Schaden möglichst genau dokumentieren (Fotos, Videos, Inventarlisten, etc) und erste Maßnahmen setzen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern (auch diese Kosten werden üblicherweise von der Versicherung getragen). 

Zögern Sie nicht, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, wenn die Versicherung Ihre Ansprüche nicht erfüllt. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Vertragsgrundlagen (Polizze) prüfen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Unwetterwarnungen der Versicherung (zB per SMS) sind in der Regel eine reine Serviceleistung und verpflichten Sie nicht zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen.“

Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt in Velden am Wörthersee

Die Tipps zum Nachhören

Wasserdichte Verträge

Gibt es diese überhaupt?

Auf vielen Seiten im Internet werden Musterverträge als wasserdichte Verträge angeboten. Hüte dich vor diesen sogenannten Musterverträgen, da jedes Rechtsgeschäft individuell ist und es daher einen eigenen Vertrag benötigt. Auch nach einer umfassenden Rechtsberatung ist es schwer sogenannte „wasserdichte“ Verträge zu gestalten. Aus Erfahrungen im Gerichtssaal sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aber spezialisiert mögliche Problemstellungen zu erkennen und können ihre Kompetenzen zur Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten in diese individuell gestalteten Verträge mit einfließen lassen. Die langjährige Praxis hat gezeigt, dass die genaue Kenntnis der Umstände im Einzelfall wesentlich ist, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Musterverträge können derartige, individuelle Punkte gar nicht umfassend regeln.

Ein Musterkaufvertrag zB für Häuser, Wohnungen, PKWs etc. kann nie auf konkrete Probleme bzw. Bedürfnisse eingehen, kann auch nicht eventuelle Grenzproblematiken lösen, sondern muss für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten verwendbar sein. Dies allein zeigt aber schon, dass eine umfassende Beratung vor Vertragserrichtung einer Verwendung von Vertragsschablonen aus dem Internet immer vorzuziehen ist, da nur eine genaue Beratung und Berücksichtigungen von einzelnen Punkten nur in einem individuell errichteten Vertrag Eingang finden. Die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wissen, worauf es bei sicheren Verträgen ankommt.“


Die Tipps zum Nachhören

FREIZEITUNFÄLLE UND UNFALLVERSICHERUNG


CHECKLISTE BEI EINEM FREIZEITUNFALL

Verletzungen bei Freizeitunfällen können auch erst Jahre später zu einem Problem werden. Dann kann es zu Streitigkeiten mit der privaten Versicherung kommen, wenn der Unfall nicht richtig dokumentiert ist. Deshalb ist es wichtig, bei der Untersuchung auch alle Verletzungen genau von seinem Arzt dokumentieren zu lassen. Innerhalb von einer Woche sollte der Unfall der Versicherung gemeldet werden. Wenn es trotzdem Probleme gibt oder der Schadensersatz abgelehnt wird, wende dich unbedingt an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt.

Wichtige infos zu freizeitunfällen

WER IST VERSICHERT?

  • In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer:innen und alle Auszubildenden versichert. Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.  
  • Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden
  • Kinder sind erst ab dem letzten Kindergartenjahr über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Nach dem unfall:

  • Die Verletzungen beim Arzt dokumentieren lassen.
  • Den Unfall bei der Versicherung melden.
  • Bei Problemen einen Anwalt fragen

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Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Informationen über ihre Fachgebiete bekommst du bei der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten:


Kontakt Rechtsanwalts­kammer für Kärnten
AdresseTheatergasse 4, 9020 Klagenfurt
Telefon+43 463 512425
E-Mailkammer@rechtsanwaelte-kaernten.at


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