Am Dienstag den 17.11. stellen alles Schulen - außer Sonderschulen - auf Homschooling um. Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Grundsätzlich sollen alle Kinder, die daheim betreut werden können, auch zuhause bleiben. An Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen wird aber Betreuung und pädagogische Unterstützung angeboten. Diese kann von allen Schülern ohne Einschränkung auf Berufstätigkeit der Eltern in Anspruch genommen werden - auch stunden- oder tageweise. Dazu werden neben den Lehrern (die ja das Distance Learning übernehmen müssen) auch Studenten eingesetzt. Schüler mit Förderbedarf sollen von den Lehrern aktiv angesprochen werden, an die Schule zu kommen.
Grundsätzlich ja. Allerdings soll der Tag dafür genutzt werden, die Schüler auf das Distance Learning vorzubereiten und ihnen etwaige Unterlagen mitzugeben. Außerdem soll der Bedarf an Betreuung und pädagogischer Unterstützung erhoben werden.
Diese verbleiben weiter im Präsenzbetrieb - aufgrund der Einschränkungen der Kinder wäre Distance Learning nur schwer umsetzbar. In Ausnahmefällen kann der Direktor aber ein Fernbleiben vom Unterricht genehmigen.
Sie verbleiben wie bisher im Distance Learning. An diesen Schulen können weiter temporär einzelne Gruppen "hereingeholt" werden - etwa für fachpraktischen Unterricht in Kleingruppen oder Schularbeiten. Dann gelten aber verschärfte Hygienebedingungen, außerdem dürfen nie mehr als 25 Prozent der Schüler eines Standorts gleichzeitig anwesend sein.
Im Frühjahr haben sowohl Bund als auch Länder Endgeräte beschafft. Diese können erneut verliehen werden. Fehlt es sonst an Ausstattung, können die Schüler an die Schulen kommen und die Homeschooling-Aufgaben unter Anleitung dort erledigen.
Am 7. Dezember - das gilt für alle Schulstufen. Die entsprechenden Verordnungen zum Distance Learning laufen am 6. Dezember aus. Soll die Maßnahme verlängert werden, bräuchte es eine neue Verordnung.
Ja. Diese kann von all jenen in Anspruch genommen werden, die auch bisher dafür angemeldet waren.
An den Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen werden Schularbeiten auf die Zeit nach dem Distance Learning verschoben. Gehen sie sich aufgrund der Kollision mit anderen Schularbeiten dann nicht mehr aus, können sie entfallen, wenn auch anderweitig (z.B. über die Mitarbeit) eine Zeugnisnote gegeben werden kann. Tests finden nur mehr statt, wenn eine sichere Beurteilung nicht anders möglich ist. An den Oberstufenschulen ist es ähnlich: In Abschlussklassen soll die Absage von Schularbeiten aber möglichst vermieden werden.
Diese Entscheidung liegt bei der jeweiligen Lehrkraft. Vorgabe des Ministeriums ist aber, dass der Schwerpunkt "auf der Vertiefung des bereits Erlernten" liegen soll. "Sofern es pädagogisch vertretbar und machbar ist, können auch neue Inhalte vermittelt werden."
Ähnlich wie an den Pflichtschulen: Die Kindergartenpflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr wird aufgehoben, Distance Learning klarerweise nicht angeboten. Auch hier werden aber Kinder ohne Einschränkung auf eine Berufstätigkeit der Eltern betreut.
Bei Fragen zum Schulbetrieb und Corona stehen die Corona-Hotline des Bildungsministeriums unter der Nummer 0800 21 65 95 (Mo-Fr von 8.00-16.00 Uhr) und das Bürger/innenservice des BMBWF unter 0800 20 56 76 (Mo-Fr von 9.00-16.00 Uhr) zur Verfügung