Kaum noch Regeln
Die 3G-Regel ist seit 5. März in Österreich Geschichte. Seit diesem Zeitpunkt ist für den Eintritt etwa in die Gastronomie oder auch im Handel und Freizeit Freizeiteinrichtungen kein Nachweis mehr nötig. Der Grüne Pass muss nicht mehr vorgewiesen werden. Test sind noch bis Ende März kostenlos - danach werden sie kostenpflichtig.
Außerdem wird die Sperrstunde von 24 Uhr aufgehoben. Die Nachtgastronomie kann damit wieder öffnen. Veranstaltungen sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Die FFP2-Maske ist dann nur noch an folgenden Orten vorgeschrieben:
- Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser
- in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
- in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels wie Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.
Zudem reicht 3G wieder für die Einreise nach Österreich aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete). Bundeskanzler Karl Nehammer warnte aber trotzdem zur Vorsicht. Vor allem mit Blick auf den Herbst sei es wichtig, das Infektionsgeschehen im Auge zu behalten.
Diese Lockerungen gelten schon seit Samstag. 19. Februar
- Überall dort, wo bisher 2G gegolten hat, ist seit Samstag nur noch 3G nötig. Damit dürfen auch Getestete in Einrichtungen wie Sportstätten, Veranstaltungen, Seilbahnen und an Busreisen und Ausflugsschifffahrten teilnehmen. Auch körpernahe Dienstleistungen können Ungeimpfte dann wieder in Anspruch nehmen.
- In Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind.
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
- Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb, Konsumationsverbot ab 51 Personen
- 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen