Schon in den ersten beiden Lockdowns haben einige Kärntner Städte die Gebühren in ihren Kurzparkzonen ausgesetzt. Wir haben uns erkundigt, wie die Park-Situation derzeit in den Bezirkshauptstädten ist. Hier findest du alle Infos zum Nachlesen. Damit du genau informiert bist, wo du ein Parkticket kaufen musst bzw. wo du eine Parkuhr brauchst und wo nicht. Die Lage ist überall unterschiedlich.
Für die Zeit des Lockdowns, bis 23. Jänner, kann in den Klagenfurter Kurzparkzonen gratis geparkt werden. Es muss aber eine Parkuhr verwendet werden - maximale Parkdauer: 3 Stunden.
Für die Zeit des Lockdowns, bis 23. Jänner, gilt die Kurzparkzone nicht mehr. Die Maximalparkdauer von 3 Stunden gilt aber trotzdem - also ist eine Parkuhr zu verwenden.
Die Kurzparkzone läuft im Lockdown weiter wie bisher, es sind keine Änderungen angedacht.
Für die Zeit des Lockdowns. bis 23. Jänner, gilt die Kurzparkzone nicht mehr. Es gibt im Stadtgebiet auch keine Maximalparkdauer. Das heißt, du kannst ohne Parkuhr stehen bleiben.
Für die Zeit des Lockdowns, bis 23. Jänner wird die gebührenpflichtige Kurzparkzone seitens der Stadt nicht kontrolliert.
Bitte aufpassen: die Polizei kann aber trotzdem kontrollieren und strafen!
Da gibt es generell gebührenfreie Kurzparkzonen, es ändert sich während des Lockdowns und auch danach nichts.
Während des gesamten Lockdowns wird die Kurzparkzone ausgesetzt.
Bis 23. Jänner werden auch hier die gebührenpflichtigen Kurparkzonen nicht kontrolliert.
Dann kontaktiere einfach unsere Antenne-Verkehrsredaktion unter 0463 45 888 45 und wir klären gerne deine Anfrage.