Inlineskaten & Rollschuhfahren

Wo ist das erlaubt & was ist zu beachten

Skaten in Kärnten 


Eine beliebte Outdoor-Beschäftigung an warmen Sommertagen ist das Rollschuhfahren beziehungsweise Inlineskaten. Aber wo ist das überhaupt erlaubt und was ist zu beachten? Wir haben für dich nachgefragt:


Wo darf ich fahren?
Auf Gehsteigen, Schutzwegen, Radwegen und in Fußgängerzonen und Wohn- und Spielstraßen

Wo darf ich nicht fahren?
Auf der Straße oder auch auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebiets.

Gibt es eine Helmpflicht?
Nein. Aber Helm und Schützer werden empfohlen.

Ab welchem alter dürfen Kinder auf öffentlichen Wegen fahren?
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson über 16 Jahren auf öffentlichen Wegen fahren. Kinder mit einem Radfahrführerschein dürfen aber auch schon alleine skaten, der Führerschein gilt auch für Inlineskates.

Was passiert wenn ich auf der Straße fahre?
Im Normalfall wird man mit einer Verwarnung davon kommen.

Darf ich während des Rollschuhfahrens meinen Hund an der Leine mitführen?
Das ist nicht gesetzlich geregelt. Wegen der erhöhten Sturzgefahr ist es aber nicht zu empfehlen. Radfahrer dürfen den Hund übrigens nicht an der Leine mitführen, das ist verboten.