Corona – Regeln Slowenien
Slowenien hat die Pandemie offiziell für beendet erklärt und lockert deswegen auch laufend die Auflagen; Aktuell gibt es im ganzen Land 17 aktive Corona-Fälle.
- Der Mindestabstand der in Slowenien in der Öffentlichkeit einzuhalten ist beträgt 1,5 Meter.
- Es wird empfohlen, dass in geschlossenen Räumen eine Gesichtsmaske oder ein Tuch (ein Schal), die Nase und Mund bedecken, verwendet wird. Die Verwendung der Gesichtsmaske ist in öffentlichen Transportmitteln, in geschlossenen Räumen, in denen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, und in Gesundheitseinrichtungen obligatorisch.
- Geschäfte zum Einkaufen haben von 8 bis 18 Uhr offen – mit Ausnahme von Tankstellen und Apotheken haben sie aber an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
- Tourismusattraktionen, Wellness- und Freibäder sowie Thermen sind wieder geöffnet, genauso wie Fitnesscenter
- An öffentlichen Orten sind Ansammlungen von bis zu 200 Personen erlaubt – Nachtklubs und Diskotheken bleiben bis auf weiteres aber geschlossen
Corona – Regeln Kroatien
Wie die Bundesregierung am 9. Juni bekannt gegeben hat, kann ab Dienstag, den 16. Juni wieder frei nach Kroatien gereist werden. Das heißt: Bei der Rückreise nach Österreich ist keine 14-tägige Heimquarantäne mehr nötig.
Bis dahin gelten folgende Regeln:
- Eine Maskenpflicht besteht nicht, allerdings eine Empfehlung. Die Regierung weist darauf hin, dass Gäste eventuell unter bestimmten Umständen aufgefordert werden könnten, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske aufzusetzen oder den Platz zu wechseln, um Sicherheit zu gewährleisten. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Strände, Parks und weitere Freiluft-Freizeitangebote wie etwa Thermen, Pools und Aqua-Parks sind unter Beachtung von Hygieneregeln ebenfalls geöffnet. Von den Behörden erarbeitete Regeln sollen zu große Menschenansammlungen an den Stränden verhindern. Demnach gilt hier ebenfalls ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern – auch im Wasser. Auf einer Fläche von 100 Quadratmetern sind maximal 15 Personen erlaubt.
- Auch Nationalparks, Naturreservate und der Zoo von Zagreb dürfen unter Sicherheitsauflagen wieder Besucher empfangen.
- Für eine möglichst unkomplizierte Einreise wurde ab Ende Mai eine App gestartet, mittels der Touristen ihre Anreise nach Kroatien anmelden können. Dadurch soll ihnen ein schnellerer Ablauf an der Grenze ermöglicht werden. Dank der App kann auch ein „fast lane“-Modus für den Einlass von Touristen nach Kroatien eingeführt werden.
CORONA – REGELN Tschechien UND SLOWAKEI
Tschechien
Seit 25.05. ist das Tragen eines Mundschutzes außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, Pflicht.
Slowakei
Seit 25.03.2020 ist es bis auf Widerruf verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne Bedeckung der oberen Atemwege zu bewegen (z.B. Atemschutzmaske, Mundschutz, Schal, Tuch usw.). Ausgenommen sind Situationen im Freien, in denen ein Abstand von 5 Metern eingehalten wird. Weiters ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
CORONA – REGELN Ungarn
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Taxis, Geschäften und Läden sowie auf Märkten
- Verpflichtung einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten; dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Personen über 65 Jahren dürfen nur zwischen 9 und 12 Uhr Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken betreten. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.
- Schulen bieten Notfallbetreuung an, bleiben aber überwiegend geschlossen und arbeiten mit E-Learning
- Kindergärten können öffnen
- Gottesdienste, Hochzeiten, Begräbnisse dürfen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsabstand) abgehalten werden. Die Teilnehmerzahl wird für Budapest ab dem 15. Juni 2020 auf maximal 200 Personen erhöht (für ländliches Ungarn bereits ab 1. Juni 2020).
- Studenten dürfen auf Entscheidung des Rektors wieder Hochschuleinrichtungen besuchen. Das gilt nicht für Studentenwohnheime.
Alle Regelungen für ungarn findest du hier