Nach wochenlangem Lockdown dürfen die Geschäfte und auch Dienstleister ab Montag (8. Februar) wieder aufsperren. Für körpernahe Dienstleister gibt es Sonderregelungen. Kunden müssen einen negativen Corona-Test vorweisen - das heißt so ein Besuch muss gut geplant werden.
Neben einer FFP2-Maske ist ein Corona-Test notwendig bei Dienstleistungen von: Friseur, Kosmetik, Fußpflege oder Massage.
Der Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss entweder im Geschäft auf Papier oder digital am Handy hergezeigt werden
Für Kinder bis 10 Jahren gilt das Testergebnis der Eltern
Wer in den vergangenen 6 Monaten an Corona erkrankt ist, braucht keinen Corona-Test vorweisen - dafür aber eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörper-Nachweis. DAs geht Verfassungsexperten Bernhard Fink aber zu weit:
Kontrollen der Maßnahmen erfolgen durch die Geundheitsbehörden. Der Friseur ist dazu laut Verfassungsjuristen Bernhard Fink nicht dazu verpflichtet:
Bei allen Tests ist eine Voranmeldung nötig!
Klagenfurt, Kärntner Messen
Villach, Congress Center
St. Veit an der Glan, Blumenhalle
Wolfsberg, Sporthalle
Völkermarkt, Veranstaltungszentrum Neue Burg
Spittal an der Drau, Stadtsaal
Greifenburg, Kultursaal
Obervellach, Kultursaal
Hermagor, Rathaus
Kötschach-Mauthen, Rathaus
Feldkirchen, Stadtssal
Patergassen, Gasthaus Zedlacher
Klagenfurt, Wörtherseestadion
Villach, Kowatsch Halle
Feldkirchen, Lastenstraße 10
Hermagor, Abfallzentrum
Wolfsberg, Marktgelände
Spittal, Rettungsstelle
St. Veit, Parkplatz Blumenhalle
Völkermarkt, Kühnsdorf, Areal „Ärzteschmiede“