Quasi auf den letzten Drücker hat das Land Kärnten am Donnerstag die genauen Details dazu erfahren, wie es ab Freitag den 1.April mit den Coronatests weitergeht: die 5 gratis Tests pro Monat können wir über die Plattform „Kärnten gurgelt“ machen und auch in den Apotheken. Ab 9 April. können wir uns zusätzlich in der Apotheke 5 Antigentests holen.
Hier sind die Verordnungsdetails vom Land
- „Die Verdachtsfalltestungen bleiben wie gehabt: Sie werden angeordnet und in unseren acht Teststraßen des Landes in den Bezirksstädten durchgeführt“, informiert die Gesundheitsreferentin.
- Die ab 1. April limitierten fünf Antigentests und fünf PCR-Tests pro Person können über Apotheken bezogen werden.
- Die Antigentests sind ab 9. April mit der e-Card in Apotheken erhältlich – zu warten ist noch auf einen Bundesratsbeschluss, der erst am 7. April erfolgen wird. Durchgeführt werden können die Antigentests über die Kärntner Selbsttest-Plattform „Alles testet“. Dann sind sie als Zugangsbestätigung anerkannt.
- „Bei den PCR-Tests werden wir in Kärnten nicht nur eine Möglichkeit, sondern zwei Möglichkeiten anbieten: So können PCR-Tests jedenfalls über die Schiene „Kärnten gurgelt“ gemacht werden (Abgabe in Spar-Filialen oder Apotheken).
- Wir werden PCR-Tests aber auch weiterhin in Apotheken erlauben. Damit können wir Menschen, die nicht so technikaffin sind, die Gelegenheit geben, unkompliziert einen PCR-Test zu machen – flächendeckend, hochwertig, niederschwellig“, betont Prettner. Die PCR-Tests werden also ohne Zeitverzögerung nahtlos in den Apotheken weitergeführt. „Ich danke der Apothekerkammer für die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit.“
- Bekanntlich wurden sieben Personengruppen definiert, für die die Tests auch ab dem 1. April unbegrenzt bleiben: Besucher, Bewohner, Mitarbeiter und externe Dienstnehmer von Alten- und Pflegeheimen; Behindertenwesen; Kuranstalten; Krankenanstalten; Mobile Dienste; elementarpädagogische Einrichtungen; Rettungsorganisationen, Flüchtlingshilfe. „Diese Ausnahmen sind berechtigt und dringend notwendig“, sagt die Gesundheitsreferentin, die noch eine weitere Gruppe in die Ausnahmen hineinreklamieren möchte – nämlich jene der Kinder- und Jugendhilfe. „Wir werden diesen Personen in Kärnten die Möglichkeit bieten, sich über unsere Testplattform als „Ausnahme“ zu registrieren. Man klickt ein Kästchen an und registriert sich damit als z.B. regelmäßiger Besucher in Pflegeheimen oder für einen Spitalsbesuch etc. Dann sind Tests in unbegrenzter Menge weiterhin erlaubt“, sagt Prettner.
- Wer ins Krankenhaus muss, braucht hier auch einen Coronatest. Das geht über „Alles Gurgelt“. Die Anmeldeseite ist auf coronainfo.ktn.gv.at verlinkt. Wenn jemand ins Krankenhaus muss (BesucherIn) oder ins Altenheim kann man sich auf der Plattform dafür anmelden und bekommt so viele Tests wie nötig.